Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht gemäß § 10 Abs. 6 AWaffV)
Lehrgangs-Nr. 2026-0006
am 18.09.2026
Beschreibung
Diese Ausbildung ist aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen eingeführt worden. Sie dient dem Zwecke der Absicherung der Schieß- und Standaufsichten. In Zusammenhang mit einer Sachkundeausbildung wird die Lizenz für die Bereiche KK und Luftdruck erteilt. Sollte ein Absolvent keine Sachkundeausbildung haben, erhält er nur die Qualifikation für Luftdruckstände.
Handlungsfelder
In Ergänzung zur Sachkundeausbildung sichert die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation ab. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden eine Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen, sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen. Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt Persönliche und sozialkommunikative Kompetenz
Der Absolvent
• wird auf wichtigste Grundlagen der Kommunikation hingewiesen
Fachkompetenz
Der Absolvent
• kennt Betreiberpflichten von Schießstätten
• kennt Vorgaben zur Mindestausstattung von Schießstätten
• kennt Rechte und Pflichten einer aufsichtführenden Person
• verfügt über eigene Erfahrungen als Sportschütze Mitzubringen sind pro Teilnehmer:
In Ergänzung zur Sachkundeausbildung sichert die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation ab. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden eine Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen, sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen. Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt Persönliche und sozialkommunikative Kompetenz
Der Absolvent
• wird auf wichtigste Grundlagen der Kommunikation hingewiesen
Fachkompetenz
Der Absolvent
• kennt Betreiberpflichten von Schießstätten
• kennt Vorgaben zur Mindestausstattung von Schießstätten
• kennt Rechte und Pflichten einer aufsichtführenden Person
• verfügt über eigene Erfahrungen als Sportschütze Mitzubringen sind pro Teilnehmer:
- ggf. Urkunde der bestandenen Waffensachkunde
- Schreibmaterialien (Block, Schreibgerät, Marker, ggf. Tablet, etc.)
- Bundespersonalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (Mindestalter: 18 Jahre)
Termine
18.09.2026
18:00 – 21:30
Microsoft Teams
