Waffensachkunde / Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson §27 WaffG / §§10,11 AWaffV

Lehrgangs-Nr. 2026-0002

von 09.10.2026 bis 13.11.2026

Beschreibung

Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Die Ausbildung für die verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen ist bereits Teil der Ausbildung. Mitzubringen sind am ersten Lehrgangstag:
  • Bundespersonalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, o. ä. (Nachweis über die Vollendung des 18. Lebensjahres und Identitätsnachweis)
  • Schreibmaterialien (Block, Schreibgerät, Marker, etc.)
Inhalte:
  • Waffenrechtliche Grundlagen
  • Beschussrechtliche Grundlagen
  • Notwehr und Notstand
  • Waffentechnische Grundlagen
  • Handhabung von Schusswaffen
Ziele: Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen. Lehrgangsgebühr: Die Lehrgangsgebühr wird Deinem Verein mit dem nächsten Rechnungslauf nach dem Lehrgang in Rechnung gestellt. Anmeldung:
  • Abmeldungen haben ausschließlich und rechtzeitig per E-Mail an bildung@ksv-fallingbostel.de zu erfolgen. Bei Nichtteilnahme oder verspäteter Abmeldung werden die Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt werden.
  • Bei Nicht-Teilnahme ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. Hier wird im Einzelfall entschieden wie der weitere Verlauf erfolgt.
  • Bei Fehlzeiten während der Ausbildung erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
  • Bei Teilnahme am Lehrgang unter Alkoholeinfluss erfolgt der sofortige Ausschluss und eine Teilnahme-Sperre für 12 Monate.
Bitte bringt Euch für die Mittagspause eigene Verpflegung mit.

Termine

09.10.2026
17:00 – 21:00
29664 Walsrode
Lehrgangseröffnung, Organisatorisches
10.10.2026
09:00 – 16:30
29664 Walsrode
16.10.2026
17:00 – 21:00
29664 Walsrode
17.10.2026
09:00 – 16:30
29664 Walsrode
07.11.2026
09:00 – 16:30
29664 Walsrode
13.11.2026
17:30 – 20:30
29664 Walsrode
Schriftliche Prüfung

Anmeldung

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