Ausschreibung Kreisverbandsmeisterschaft 2027

Wettbewerbe und Klassen

alle Wettbewerbe: siehe Disziplinenplan

Teilnahmeberechtigung

Es sind nur Mitglieder, die eine gültige Startberechtigung besitzen teilnahmeberechtigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Ausnahme Schüler/Jugend) ist in allen Wettbewerben vorzulegen.

Startgelder

Schülerklasse: 3,00 Euro
Jugend-/Juniorenklasse: 5,00 Euro
alle übrigen Klassen: 7,00 Euro

Zum Startgeld wird das Standgeld je Teilnehmer addiert.

Die Startgelder für die bei der LM zugelassenen Starter werden den Vereinen in Rechnung gestellt.

Startgeld = Reuegeld. Ein Startverzicht entbindet nicht von der Startgeldzahlung.

Bei Absage oder Terminverlegung einer Landesmeisterschaft durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall, Überspannungsschäden) wird das entrichtete Startgeld nicht erstattet. Dies gilt auch, wenn eine laufende Meisterschaft aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden muss.

Scheiben und Munition

Scheiben werden vom KSV gestellt, sofern nicht auf elektronischen Anlagen geschossen wird. Munition/Kugeln sind selbst mitzubringen.

Meldungen

Meldungen sind an die Adresse meldung@ksv-fallingbostel.de zu senden. Sie sind mit einer verbindlichen E-Mail-Adresse zu versehen. Die Startmitteilungen zur Kreismeisterschaft 2027 werden nur an diese Adresse versandt. Für die Meldungen der Startanforderung bei der Kreisverbandsmeisterschaft sind nur die derzeit gültigen Formulare, zu finden auf der Internetseite des KSV Fallingbostel unter der Rubrik „Sport, Kreismeisterschaften“ und dort unter „Meldebogen“, zu verwenden. Alle anderen Meldungen werden nicht anerkannt und kostenpflichtig zurückgesandt. Die beigefügte Tabelle ist hinsichtlich u.a. Mannschaftszusammenstellung zu beachten. Die Wettbewerbe zum Auflageschießen sowie KK-Liegend und Luftgewehr sind in Zehntelringen zu melden. Meldeschluss für alle ausgeschriebenen Wettbewerbe ist der 10.01.2027. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werde!

Vorschießen

Mitarbeiter der Kreisverbandsmeisterschaften, die durch ihre Mitarbeit bedingt vorschießen müssen, werden in die Rangliste aufgenommen. Das Vorschießen ist durch den Schützen zu organisieren. Die Scheiben bzw. der Ergebnisausdruck sind/ist am Tag des Wettkampfs vorzulegen.

Erkrankung

Bei Erkrankungen am Tage der Meisterschaft sind ein ärztliches Attest und die Scheiben desQualifikationsergebnisses vorzulegen. Bei einem Mannschaftsstart wird auch die Mannschaft„außer Konkurrenz“ gewertet.

Antrag auf Wertung des Qualifikationsergebnisses

Kann aus persönlichen Gründen nicht an den Kreisverbandsmeisterschaften teilgenommen werden, so ist ein formloser Antrag bis spätestens eine Woche vor Wettkampfbeginn, mit Angabe der Mitgliedsnummer, Name, Nachname, Disziplin, an die Mail-Adresse meldung@ksv-fallingbostel.de zu senden.

Sollte mit der Meldung zur Startanforderung kein Qualifikationsergebnis gemeldet worden sein, so muss es mit dem Antrag zwingend angegeben werden. Auch sind die Scheiben des Qualifikationsergebnisses bis zum Wettkampftag einzureichen. Ausgenommen von dieser Regel sind parallel stattfindende Wettkämpfe der gleichen Disziplin durch den NSSV. Hier ist es ausreichend die Ergebnisliste mit dem jeweiligen Ergebnis der Schießleitung am Tag des Wettkampfs zuzusenden.

Kein Start auf der Landesverbandsmeisterschaft

Sollte ein Teilnehmer nicht an der Landesverbandsmeisterschaft teilnehmen wollen, so ist dies spätestens am Wettkampftag formlos per E-Mail an meldung@ksv-fallingbostel.de zu melden. Die Meldung erfolgt unter Nennung des Namens, des Vereins und der betreffenden Disziplin.

Kartuschen

Der Sicherheitsnachweis obliegt dem/der Schützen/in. Kartuschen ohne Jahreszahlangabe werden als „älter 10 Jahre“ eingestuft und sind nicht mehr zugelassen.

Sicherheit

Als Sicherheitsvorrichtung ist für alle Waffen eine (rote) Sicherheitsschnur, die sich durch diegesamte Länge des Laufes zieht und an beiden Seiten 10-15 cm aus dem Sportgerät ragt,zu verwenden. Für Feuerwaffen kann alternativ wieder die gültigen „Sicherheitspatronen“verwendet werden.

Allgemeine Bestimmungen

Jeder teilnehmende Verein meldet eine ausgebildete Person als Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Durchführung der Wettkämpfe. Die Einteilung des Personals erfolgt durch die Kreisschießsportleitung.

Schüler unter 11 Jahren sind nicht startberechtigt. Für 11 jährige ist die Ausnahmegenehmigung der Ordnungsbehörde vorzulegen.

Alle Teilnehmer müssen 30 Minuten vor Beginn ihres Durchganges anwesend sein.

Die Einspruchsgebühr wird nach Regel 0.13 der Sportordnung des DSB auf 50,-- €festgelegt.

Die Termine und Orte sind dem Terminplan zu entnehmen und sind auf der Seite des KSV Fallingbostel veröffentlicht.

Mit der Meldung zur Kreismeisterschaft erklärt sich die Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der Verarbeitung der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer, Startzeiten und erzielten Ergebnissen einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten, sowie der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos in Aushängen, im Internet, in Sozialen Medien und in weiteren Publikationen des KSV Fallingbostel ein. Aufgrund des berechtigten Interesses des Ausrichters an diesen Ergebnislisten sowie Fotos vom Wettbewerb für die Dokumentation bzw. Bewerbung des Sports in der Öffentlichkeit, besteht auch im Nachhinein kein Anspruch der Teilnehmer zur Löschung ihrer persönlichen Daten aus diesen Ergebnislisten bzw. von Fotos, die im Zusammenhang mit dem Wettkampf gefertigt und veröffentlicht wurden.

Soweit diese Ausschreibung keine besonderen Regelungen trifft, gelten die Vorschriften der jeweils gültigen Sportordnung.

Der Kreisschützenverband Fallingbostel e.V. behält sich vor, ein Qualifikationslimit zu verwenden sobald die Anzahl der Meldungen die der Standkapazität überschreitet. Es sollte daher mit der Meldung ein bestätigtes Ergebnis eingereicht werden. Bei Nichtabgabe eines Ergebnisses wird der Start an das Ende der Qualifikationsliste eingeordnet.

Wer gegen diese Ausschreibung, gegen die Schießstandordnung sowie gegen die Sportordnung des DSB verstößt, kann vom Wettkampf disqualifiziert und ausgeschlossen werden.

Änderungen bleiben vorbehalten!


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