Diese Ausbildung richtet sich an Personen die in der Jugendarbeit aktiv sind. Seit eingen Jahren sind auch hier rechtliche Neuerungen gültig, die für die aufsichtsführenden Personen in der Jugendarbeit eine spezielle Qualifikation fordern. 

Wer keine längeren Ausbildungsgänge besuchen kann/möchte kann sich in dieser kurzen Form für diese Arbeit ausreichend qualifizieren.

Handlungsfeld:
Der Jugend-Basis-Lizenzinhaber ist in seiner Tätigkeit die verantwortliche Aufsichtsperson im Sinne des §27 Abs. 3 des WaffG und ist sich damit seiner besonderen Stellung und Verantwortung  im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bewusst. Die Teilnehmenden sollen sensibilisiert und für die weiteren Bildungsangebote des NSSV motiviert werden, um die Ausbildung zumindest bis zur 1. Lizenzstufe zu vollenden. Mit diesem Abschluss wird die Bestätigung dokumentiert, in einem Verein eine kleinere, fest beschriebene Aufgabe zu übernehmen. Die JuBaLi kann auch eine Maßnahme für Personen sein, sich auf eine bestimmte Tätigkeit vorzubereiten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.

 

Ziele:
Aufbauend auf die bei den TN bereits vorhandene Vorstufenqualifikation und eigene Erfahrungen wird durch die aufgeführten Inhalte eine Weiterentwicklung der entsprechenden Kompetenzen in Bezug auf Jugendliche angestrebt.

 

Inhalte:

Voraussetzungen:

Dauer:

Prüfung:

Gültigkeit: